Rücksendungen

  1. Es kann einmal etwas schiefgehen. Rücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von NC zulässig (info at nature-card.de). Schadhafte Teile, ausgenommen derer, die unter die Gewährleistungspflicht von NC fallen, sind protofrei an das Werk der NC zurückzusenden.
  1. Grundsätzlich trägt NC die Kosten der Übersendung anerkannte mangelhafter Ware und die Kosten der anschließenden Rücksendung an den Kunden, wobei sich NC vorbehält, die Ware abzuholen oder an sich verschicken zu lassen. Eigenmächtige Versendung – d.h. ohne vorangegangene schriftliche Zustimmung von NC  – geht zu Lasten des Kunden.